Rechtliches

AVV anfordern.

Sie nutzen unser Hosting für eine Website, auf der personenbezogene Daten verarbeitet werden? Dann kann ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO erforderlich sein. Hier erfahren Sie, wann das gilt und wie Sie den AVV bei uns anfordern.

Hintergrund

Warum ein AVV nötig sein kann.

Wer eine Website betreibt, ist in der Regel „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO – auch für die Daten seiner Besucher und Kunden. Unser Hosting verarbeitet diese Daten technisch mit.

Verantwortlicher

Sie als Website-Betreiber entscheiden über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung – etwa bei Kontaktformularen, Shops oder Kundenkonten.

Auftragsverarbeiter

Wir stellen als Host nur die Infrastruktur: Server, Speicher, Backups, E-Mail. Wir verarbeiten personenbezogene Daten dabei „im Auftrag“.

Art. 28 DSGVO

Die DSGVO verpflichtet Sie, mit jedem Auftragsverarbeiter einen schriftlichen Vertrag zu schließen – den AVV. Ohne ihn fehlt Ihrer eigenen Rechtsgrundlage ein Baustein.

  • Typische Beispiele: Besucher-Logfiles Ihrer Website, Formulareingaben, Kundendaten in Ihrem Shop, Inhalte Ihrer E-Mail-Postfächer
  • Rechtsgrundlage: Art. 28 Abs. 3 DSGVO – Vertrag über die Auftragsverarbeitung ist Pflicht, sobald wir für Sie personenbezogene Daten verarbeiten
  • Für wen der AVV gilt: für alle Kunden, die mit uns Webhosting, WordPress-Hosting, Domain- oder E-Mail-Hosting nutzen
  • Gilt auch ohne Auftragsverarbeitung? Reine Vermittlung ohne Zugriff auf personenbezogene Daten (z. B. reine Domainregistrierung ohne Hosting) kann von einem AVV abweichen – bei Unsicherheit fragen Sie einfach.

Ablauf

So fordern Sie den AVV an.

Ein kurzer formularfreier Prozess – in der Regel haben Sie den unterschriebenen Vertrag innerhalb weniger Werktage.

Anfrage senden

Schreiben Sie uns eine kurze E-Mail mit dem Betreff „AVV-Anfrage“ – gerne mit Ihrer Kundennummer und der betroffenen Domain.

AVV erhalten

Wir senden Ihnen unseren AVV-Vordruck mit allen Pflichtangaben nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO zu – Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung inklusive.

Unterschreiben & archivieren

Sie unterschreiben den Vertrag und heften ihn in Ihre Datenschutzunterlagen. Ein Exemplar behalten wir beim Vertragskonto hinterlegt.

AVV anfordern

Senden Sie Ihre Anfrage einfach per E-Mail – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden und senden Ihnen den Vertrag unverzüglich zu.

kontakt@burwitz-it.de →

Bitte Betreff „AVV-Anfrage“ verwenden – gerne mit Kundennummer und Domain

FAQ

AVV: gut zu wissen.

Brauche ich als Privatperson einen AVV?

Falls Ihre Website personenbezogene Dritter verarbeitet (z. B. ein Kontaktformular mit Besucher-IPs), gilt die Pflicht grundsätzlich auch für Privatpersonen. Für rein private Websites ohne Drittkontakt kann sie entfallen.

Was kostet der AVV?

Nichts. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist für alle Hosting-Kunden kostenlos und Bestandteil unserer Leistung.

Kann ich meinen eigenen AVV-Vordruck verwenden?

Ja. Senden Sie uns Ihren Entwurf einfach zur Prüfung zu. Solange die Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO abgedeckt sind, unterschreiben wir auch fremde Vordrucke.

Was steht im AVV?

Art. 28 Abs. 3 DSGVO schreibt vor: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, unsere Pflichten zu technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), Meldung von Datenschutzverletzungen, Unterstützung bei Betroffenenrechten sowie Regelungen zur Löschung und Prüfung.

Gilt der AVV auch für E-Mail-Postfächer?

Ja. Inhalte Ihrer Postfächer können personenbezogene Dritter enthalten (Korrespondenz). Der AVV deckt die technische Verarbeitung durch unsere Mailserver mit ab.

Woher weiß ich, welche technischen Maßnahmen Sie ergreifen?

Unsere technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sind im AVV dokumentiert: Serverstandort Deutschland, SSL/TLS, tägliche Backups, Zugriffsbeschränkungen und DDoS-Schutz. Auf Wunsch senden wir Ihnen die aktuelle TOM-Liste gesondert zu.